KiBiz-Planungsgarantie nach § 21e KiBiz (NRW)
Ab dem 01.08.2015 gilt die Planungsgarantie nach § 21e KiBiz:
Wenn die Summe der Kindpauschalen, die eine Einrichtung nach dem Anmeldestand zum 15. März für die Monate August 2015 bis Januar 2016 zu erwarten hat, unter den Wert der Summe der Kindpauschalen sinkt, der sich aufgrund der tatsächlichen Belegung für die Monate August 2014 – Januar 2015 ergibt (vgl. § 21e Abs. 1 S. 2 KiBiz), werden die Abschlagszahlungen ab August 2015 auf Grundlage des § 21e KiBiz (Planungsgarantie) bewilligt (und nicht auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung zum 15.03.2015). Die Berechnung der Summe Planungsgarantie erfolgt mit den Beträgen für die Kindpauschalen im Kindergartenjahr 2015/2016 anhand der Ist-Belegung für die Monate August 2014 – Januar 2015 usw.
Über die Kitathek Pro Version 7 Planungsgarantie haben Sie die Möglichkeit, diese Zahlen – anhand Ihrer hinterlegten Kinderbelegungsdaten – automatisch berechnen zu lassen und mit Hilfe der Schaltflächen [Planungsgarantie anzeigen] sowie [Jahresplanung] zu überprüfen. Dabei berücksichtigen wir die o.g. Regeln für die Berechnung der Kindpauschalen. Die Mitarbeiterstunden werden jeweils zum hinterlegten Kita-Jahr aus den Angaben bei Ihren Mitarbeitern berechnet.